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   BVerwG, 19.12.1975 - VI CB 55.75   

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BVerwG, 19.12.1975 - VI CB 55.75 (https://dejure.org/1975,670)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1975 - VI CB 55.75 (https://dejure.org/1975,670)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1975 - VI CB 55.75 (https://dejure.org/1975,670)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1282
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Es hat weder die Bereitschaft zum Martyrium verlangt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247]), noch hat es das Recht auf Notwehr abgesprochen (vgl. BVerwGE 37, 69 [71]), und schließlich hat es auch nicht verkannt, daß bei der Erörterung von Konfliktfällen maßgeblich auf die Motivation des Kriegsdienstverweigerers für sein vorgestelltes Verhalten abzustellen ist (vgl. BVerwGE 39, 269 [272]).

    Nur durch die Aufhellung dieser inneren Auseinandersetzung kann das Verwaltungsgericht sich ein Bild von den nach BVerwGE 39, 269 maßgeblichen Motiven machen, die für das Verhalten des Wehrpflichtigen in Konfliktsituationen bestimmend sind.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Nach Sinn und Zweck des 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG, 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist in der Beschwerde darzutun, daß und inwiefern das Verwaltungsgericht in der seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung in einer bestimmten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist oder welche konkrete Rechtsfrage von grundsätzlicher, also über den Einzelfall hinausgehender, für die Wahrung der Rechtseinheit oder die Weiterentwicklung des Rechts erheblicher Bedeutung in einer Entscheidung im Revisionsverfahren zu beantworten sein wird (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. VerwRspr. Bd. 22 Nr. 55, S. 233, BVerwGE 13, 90 und Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG VI B 43.74 -).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Dem Darlegungserfordernis des 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO wird bei der Rüge fehlerhaft unterlassener Zeugenvernehmung nur genügt, wenn das erwartete Beweisergebnis vorgetragen und die mögliche Ursächlichkeit der Unterlassung weiterer Aufklärung für die angefochtene Entscheidung aufgezeigt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 31, 212 [217] und Beschluß vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI C 169.73 - [Buchholz 448.0 34 WPflG Nr. 32] m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Verfahrensmängel in Wehrpflichtsachen auch dann, wenn sie zu grundsätzlichen Fragen des Verfahrensrechts führen, nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision geltend gemacht werden (vgl. BVerwGE 29, 226 sowie Beschlüsse vom 16. April 1973 - BVerwG VI B 19.73 - und vom 10. Dezember 1974 - BVerwG VI B 82.74 - [Buchholz 448.0 34 WPflG Nrn. 16 und 40]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Dazu ist erforderlich, daß konkrete äußere Umstände angegeben werden, aus denen ein Schluß auf das Vorliegen einer Gewissensentscheidung zumindest möglich ist (vgl. Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - [Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 62] und Beschluß vom 18. März 1975 - BVerwG VI C 100.74 -).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Es hat weder die Bereitschaft zum Martyrium verlangt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247]), noch hat es das Recht auf Notwehr abgesprochen (vgl. BVerwGE 37, 69 [71]), und schließlich hat es auch nicht verkannt, daß bei der Erörterung von Konfliktfällen maßgeblich auf die Motivation des Kriegsdienstverweigerers für sein vorgestelltes Verhalten abzustellen ist (vgl. BVerwGE 39, 269 [272]).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Es hat weder die Bereitschaft zum Martyrium verlangt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247]), noch hat es das Recht auf Notwehr abgesprochen (vgl. BVerwGE 37, 69 [71]), und schließlich hat es auch nicht verkannt, daß bei der Erörterung von Konfliktfällen maßgeblich auf die Motivation des Kriegsdienstverweigerers für sein vorgestelltes Verhalten abzustellen ist (vgl. BVerwGE 39, 269 [272]).
  • BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Einer an das Gewissen gebundenen Entscheidung geht regelmäßig ein inneres Ringen, also ein Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten voraus (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - [Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 74] und Beschluß vom 25. Juli 1974 - BVerwG VI B 46.74 -).
  • BVerwG, 10.12.1974 - VI B 82.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Verfahrensmängel in Wehrpflichtsachen auch dann, wenn sie zu grundsätzlichen Fragen des Verfahrensrechts führen, nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision geltend gemacht werden (vgl. BVerwGE 29, 226 sowie Beschlüsse vom 16. April 1973 - BVerwG VI B 19.73 - und vom 10. Dezember 1974 - BVerwG VI B 82.74 - [Buchholz 448.0 34 WPflG Nrn. 16 und 40]).
  • BVerwG, 28.05.1974 - VI C 169.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
    Dem Darlegungserfordernis des 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO wird bei der Rüge fehlerhaft unterlassener Zeugenvernehmung nur genügt, wenn das erwartete Beweisergebnis vorgetragen und die mögliche Ursächlichkeit der Unterlassung weiterer Aufklärung für die angefochtene Entscheidung aufgezeigt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 31, 212 [217] und Beschluß vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI C 169.73 - [Buchholz 448.0 34 WPflG Nr. 32] m.w.N.).
  • BVerwG, 16.04.1973 - VI B 19.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 63.73

    Feststellung einer Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung - Vorliegen der

  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 17.74

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vernehmung des

  • BVerwG, 07.01.1975 - VI C 48.74

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des

  • BVerwG, 18.03.1975 - VI C 100.74

    Anforderungen an die Bezeichnung von Tatsachen bei der Rüge von Verfahrensmängeln

  • BVerwG, 22.08.1974 - VI B 43.74

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 25.07.1975 - 6 C 37.75

    Verletzung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme wegen Wechsels in der Besetzung

  • BVerwG, 25.07.1974 - VI B 46.74

    Auseinandersetzung mit dem Problem der Kriegsdienstverweigerung entsprechend den

  • BVerwG, 30.04.1975 - 6 C 15.75
  • BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78

    Kriminalbeamtin - Ausrüstung mit Dienstwaffe

    Übrigens liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann vor, wenn ein tatsächlicher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn ein anderer Schluß näherliegen sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 55.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 50]).
  • BVerwG, 26.08.1976 - 6 C 41.76

    Mitverantwortung des Vorsitzenden für die schriftliche Wiedergabe des durch

    Gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 ZPO brauchen Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO, also die Aussagen der Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien, grundsätzlich nicht abgespielt zu werden, wenn sie - wie hier - in Gegenwart der Beteiligten unmittelbar aufgezeichnet worden sind (vgl. auch Beschlüsse vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 55.75 - [NJW 1976, 1282] und vom 22. Januar 1976 - BVerwG VI C 110.75 - [NJW 1976, 1283]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 2 B 29.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Tragepflicht

    Die Revision verliert sich in diesem Zusammenhang weitgehend in Angriffe gegen die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts und vernachlässigt damit den grundsätzlichen Unterschied zwischen den Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und denen an die Begründung einer Revision, übrigens liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann vor, wenn ein tatsächlicher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn ein anderer Schluß näherliegen sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 55.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 50]).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 30.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstpflicht zum

    Übrigens liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann vor, wenn ein tatsächlicher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn ein anderer Schluß näherliegen sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 55.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 50]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 2 B 33.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Pflicht zur

    Übrigens liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann vor, wenn ein tatsächlicher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn ein anderer Schluß näherliegen sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 55.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 50]).
  • BVerwG, 10.06.1976 - 6 B 12.76

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Motiv der

    Damit ist geklärt, daß es gegen eine Gewissensentscheidung sprechen kann, wenn der Wehrpflichtige eine angemessene Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vermissen läßt (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 55.75 -).
  • BVerwG, 09.04.1976 - 6 B 12.76

    Antrag auf Armenrecht für die Durchführung der Beschwerde gegen die

    Damit ist geklärt, daß es gegen eine Gewissensentscheidung sprechen kann, wenn der Wehr Pflichtige eine angemessene Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vermissen läßt (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 55.75 -).
  • BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 66.75

    Versetzungsverfügung - Versetzung - Spannungsversetzung - Ansehensschädigendes

    Es stellt keine eine Feststellung der Rechtswidrigkeit rechtfertigende Diskriminierung dar, wenn der Antragsteller für die Zeit bis zu seinem Ausscheiden auf einem Dienstposten verwendet worden ist, der bei gleicher Dienstgradbezeichnung lediglich eine Besoldungsgruppe niedriger dotiert war als derjenige des Stellvertreters des Befehlshabers und Chef des Stabes beim Wehrbereichskommando II. Solche Verwendungen sind ihrer Natur nach nicht diskriminierend und müssen von den Soldaten zumindest für eine Übergangszeit - hier war eine Zeit von unter einem Jahr vorgesehen - hingenommen werden (BVerwG RiA 1976, 155).
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